- Außengesellschaft
- ⇡ Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) mit Außenwirkung. Nach der neueren Rechtsprechung des BSH teilrechtsfähig.- Gegensatz: ⇡ Innengesellschaft.
Lexikon der Economics. 2013.
Lexikon der Economics. 2013.
Arbeitsgemeinschaft (Wirtschaft) — Die Zusammenarbeit mehrerer rechtlich und wirtschaftlich selbständiger Gelegenheitsgesellschaften an einem Projekt wird als Arbeitsgemeinschaft (Arge) bezeichnet. Arbeitsgemeinschaften sind am häufigsten im Baugewerbe zu finden. Den in dieser… … Deutsch Wikipedia
Rechtsfähig — Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Im Gegensatz zu einem solchen Rechtssubjekt stehen Rechtsobjekte, die nicht Träger von Rechten und Pflichten, sondern Gegenstand von Rechten und Pflichten… … Deutsch Wikipedia
Rechtsperson — Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Im Gegensatz zu einem solchen Rechtssubjekt stehen Rechtsobjekte, die nicht Träger von Rechten und Pflichten, sondern Gegenstand von Rechten und Pflichten… … Deutsch Wikipedia
Rechtspersönlichkeit — Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Im Gegensatz zu einem solchen Rechtssubjekt stehen Rechtsobjekte, die nicht Träger von Rechten und Pflichten, sondern Gegenstand von Rechten und Pflichten… … Deutsch Wikipedia
Rechtssubjekt — Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Im Gegensatz zu einem solchen Rechtssubjekt stehen Rechtsobjekte, die nicht Träger von Rechten und Pflichten, sondern Gegenstand von Rechten und Pflichten… … Deutsch Wikipedia
Rechtssubjekte — Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Im Gegensatz zu einem solchen Rechtssubjekt stehen Rechtsobjekte, die nicht Träger von Rechten und Pflichten, sondern Gegenstand von Rechten und Pflichten… … Deutsch Wikipedia
Rechtsträger — Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Im Gegensatz zu einem solchen Rechtssubjekt stehen Rechtsobjekte, die nicht Träger von Rechten und Pflichten, sondern Gegenstand von Rechten und Pflichten… … Deutsch Wikipedia
Rechtsfähigkeit (Deutschland) — Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Die Rechtsfähigkeit des Menschen ist Ausdruck seiner personalen Würde. Die Rechtsfähigkeit jedes Menschen beginnt mit Vollendung der Geburt, § 1 BGB.… … Deutsch Wikipedia
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) — BGB Gesellschaft. 1. Begriff: Gesellschaft, deren Zweck nicht auf den Betrieb des ⇡ Handelsgewerbes gerichtet ist. Rechtsgrundlagen: §§ 705–740 BGB; die Vorschriften des HGB sind unanwendbar. Die GbR hat keine ⇡ Firma, ist keine ⇡ juristische… … Lexikon der Economics
Alleinerbe — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Eine Erbengemeinschaft ist nach deutschem Erbrecht eine Mehrzahl von Personen (Erben), die gemeinschaftlich… … Deutsch Wikipedia